Elternbeirat
Nach Artikel 14 Abs. 3-7 des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) 11 Abs. 1 muss an allen anerkannten Kindergärten ein Beirat bestehen, dessen Aufgabe es ist, die Zusammenarbeit zwischen Träger, Kinderhaus und Eltern zu fördern.
Der Elternbeirat unterstützt die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Eltern mit den Erzieherinnen und dem Träger der Einrichtung zum Wohle der Kinder.
Er wird zu allen wichtigen Fragen und Entscheidungen, die sich auf die Kinder, die Eltern und des Kinderhauses auswirken, informiert und gehört. Das Votum des Beirates hat zwar keinen bindenden Charakter, Meinungen und Vorschläge des Elternbeirates sollten aber im Interesse einer guten Zusammenarbeit in der Arbeit von Träger und Kinderhaus mit einfließen.
Wichtige Aufgaben des Elternbeirates:
- Mithilfe bei der Planung und Organisation von Festen und Veranstaltungen
- Organisation vom Elternfrühstück mehrmals im Jahr
- Mithilfe bei verschiedenen Aktionen im und ums Haus
- Bastelangebote am Nachmittag für Kinder und Eltern, durch Eltern (Laubsägearbeiten)
- Organisation des Schwimm- und Skikurses
- Durchführung einer Familienwanderung


